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Freitag, 11. Dezember 2015

Dinslakens Menschen bewegte in der 50. Woche 2015: Nikolausmarkt, Weihnachtseinkauf, Sondernutzungsgebühr, Kathrin-Türks-Halle und Rückblick

Knusperhäuschen aus Schokolade vom Konditor in Dinslaken

Dinslaken

Nikolausmarkt
Am Wochenende zum 2. Advent startete der erste Nikolausmarkt in der Dinslakener Altstadt.
So richtig weihnachtliche Stimmung kam für die Besucher aber nicht auf, da die Anmutung der Stände und Angebote eher trödelmarktähnlich Charakter hatten. Im Jahr 2011 gab es einen weihnachtlichen Markt in der Altstadt, der vom Burgtheater bis zum Museum Voswinckelshof stark frequentiert war und bei den Bürger heute noch präsent ist. Sogar einzelne Highlights dieser weihnachtlichen Veranstaltung aus dem Jahr 2011 sind den Menschen heute noch bekannt. Vielleicht sollte DIN-Event dieses Konzept aus dem Jahr 2011 erneut aufgreifen und ausbauen. Mit Holzbuden, Glühweinständen, weihnachtliche Artikel und Leckereien von ortsansässigen Einzelhändlern dort angeboten, erweitert mit Angeboten die zur Weihnachtszeit passen aus der Region, dazu die passende musikalische Unterhaltung und schon kommt Stimmung zum Verweilen auf. Wie Jörg Springer als Geschäftsführer der DIN-Event auf den ersten Nikolausmarkt argumentierte, lesen Sie auf rp-online.de

Weihnachtseinkauf
Beim Weihnachtseinkauf in der Dinslakener Innenstadt wird sehr genau geschaut, ob das Angebot stimmt und zum vorhandenen Budget passt. Nach dem Schaufensterbummel kann jeder heute die Einzelhandelsangebote mit den vorhandenen Angeboten im Internet vergleichen. Bei favorisierten Kleidungsstücken zum Beispiel als Weihnachtsgeschenk spielt die Anprobe im Geschäft eine wichtige Rolle, da nicht der Umtausch angestrebt wird. Bei Artikeln, die beispielsweise im Haushalt einen Platz finden sollen, spielt das Onlineangebot eine sehr große Rolle. Interessierte schauen sich die Artikel im Laden an und kaufen dann, wenn das Angebot im Geschäft nicht stimmt oder der Preis zu sehr vom Onlineangebot abweicht, im Internet. Allerdings muss man auch wissen, dass der Einzelhandel nicht alle Artikel zum Kauf im Ladengeschäft bevorraten kann, was dann das Angebot deutlich begrenzt. Bei den Bürgern und Besuchern kommt aber noch ein Wesentliches immer wieder zur Sprache, die Parkgebühren. Diejenigen, die für Parkgebühren in Dinslaken die Verantwortung tragen, stehen für die Stadt und dessen Gelingen mit beiden Füßen auf der Bremse. Die Stadtverwaltung sollte deswegen bei den Parkgebühren dringend zurückrudern, umdenken und nicht all zu lange auf sich warten lassen. Beim geplanten Neukonzept zur Parkplatzsituation könnte folgender Vorschlag berücksichtigt werden:

Vorschlag:
Für Parkgebühren der gesamten Innenstadt im öffentlichen Raum gibt es drei Preisstufen
1. vollwertige Elektrofahrzeuge (Kennzeichen mit Zusatz "E") und 
historische Fahrzeuge (Kennzeichen mit Zusatz "H") zahlen keine Parkgebühren.
2. Kleinwagen, Mittelklassefahrzeuge und Kombis in der Fahrzeugklasse 
zahlen 1 Euro ohne Parkzeitbegrenzung pro 24 Stunden.
3. Oberklassefahrzeuge, Sportwagen und SUV und Ähnliche 
zahlen 2 Euro ohne Parkzeitbegrenzung pro 24 Stunden.

Anwohner, die auf öffentliche Parkplätze für ihr genutztes Fahrzeug angewiesen sind, zahlen eine Jahrespauschale von 50 Euro und sind an einer auf der Scheibe klebenden Parkplakette erkennbar.

Parkgebühren für öffentliche Parkhäuser im gesamten Öffungszeitraum verdoppeln sich. 
Kleinwagen etc. zahlen dann 2 Euro und Oberklassefahrzeuge etc. 4 Euro.

Privat bewirtschaftete Parkhäuser finden ihre eigene Preisbildung.

Begründung:
Drei Preisstufen sollen den Verwaltungsaufwand verringern. Vollwertige E-Fahrzeuge und H-Fahrzeuge sind im Stadtraum noch eher wenig vertreten, darum ohne Parkgebühren. Kleinwagen und Mittelklassefahrzeuge inkl. Kombis der Fahrzeugklasse sind von der Anzahl am häufigsten vertreten und sind selten Dauerparker, wechseln häufiger Parkplätze und sind Kurzzeitparker. Besitzer von Oberklassefahrzeugen und SUV-Fahrzeugen haben vermutlich ein größeres Budget für ihre Fahrzeugnutzung oder sind Firmenfahrzeuge, die steuerlich abgesetzt werden können, darum 2 Euro Parkgebühr. Die Anwohner ohne eigene Garage oder festen Stellplatz können eine Jahrespauschale von max. 50 Euro gegen eine Klebeplakette für die Windschutzscheibe gut verkraften und sichert den Parkplatz ohne Folgekosten nahe der Wohnung, denn weit entfernte Parkplätze für Anwohner sind völlig ungeeignet und damit nutzlos.
Autobesitzer die ein öffentliches Parkhaus nutzen wollen, zahlen für den Schutz den ein Gebäude bietet und das brennende Licht im Parkhaus einfach den doppelten Preis während des gesamten Öffnungszeitraums für den genutzten Stellplatz.

Entscheidend ist aber, dass die Parkzeitbegrenzung aufgehoben werden sollte und die Parkgebühr nur für einmalige Nutzung pro 24 Stunden gezahlt wird. Sucht der Fahrzeugbesitzer erneut einen Parkplatz sind erneut Parkgebühren zu zahlen.

Wie der Einzelhandel den Weihnachtseinkauf in der Dinslakener Innenstadt betrachtet rp-online.de

Sondernutzungsgebühr
In Zeiten in denen Umsätze rückläufig sind und wirtschaftliche Verhältnisse sich verschlechtern, sind höhere Gebühren kontraproduktiv. rp-online.de oder auch derwesten.de

Kathrin-Türks-Halle
Die Sanierung der Kathrin-Türks-Halle (Ruine genannt) soll 22 Millionen Euro kosten. rp-online.de

Rückblick
Menschen in Dinslaken bewegte vor einem Jahr in der 50. Woche 2014: andreashaab-fotografie

Der Beitrag "Dinslakens Menschen bewegte in der 50. Woche 2015: Nikolausmarkt, Weihnachtseinkauf, Sondernutzungsgebühr, Kathrin-Türks-Halle und Rückblick" erschien zuerst auf andreashaab-fotografie.blogspot.de