Lorbeerkirsche |
Dinslaken
Wahlbenachrichtigung
Es geht um den Bahnhofsvorplatz und die Entscheidung der Bürger Dinslakens, die für den 10. Juni 2018 einberaumt wurde. Die Wahlbenachrichtigung mit insgesamt sieben Blatt für den Bürgerentscheid soll wohl eher verwirren als helfen, denn in der Abstimmungsbenachrichtigung für den Bürgerentscheid steht auf Blatt 1 ganz unten, dass Sie als Anlage zu dieser Benachrichtigung ein gesetzlich vorgeschriebenes Informationsblatt erhalten, dem Sie den Begründungstext des Bürgerbegehrens und weitere Informationen entnehmen können, erhalten. Für die Dinslakener Bürger wird die Entscheidung für ein "ja" oder "nein" zu einem "Was soll ich denn jetzt damit machen?" Die Verwirrung ist groß.
Es ist wichtig, dass in jedem Fall viele Bürger Dinslakens die Entscheidung treffen und zum Bürgerentscheid ihre Stimme abgeben. Gehen Sie zur Abstimmung!
Denken Sie daran, das Sie in der Entscheidung den gleichen Stellenwert haben wie ein Ratsbeschluss der Stadt Dinslaken.
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Heute am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie gilt in allen Ländern der Europäischen Union. Das einheitliche Datenschutzrecht nimmt alle in die Pflicht, die persönliche Daten von EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern. Vorgaben des Gesetzes sind nicht nur das sichere Abspeichern, Schutz vor Datenklau, sondern auch zu dokumentieren was mit den Daten passiert und wer Zugriff hat.
Die neue Vorschrift zu ignorieren, geht nicht. Bei Verstößen werden die Geldstrafen drastisch.
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Rückblick
Dinslakens Menschen bewegte vor einem Jahr in der 21. Woche 2017: andreashaab-fotografie
Der Beitrag "222 - Dinslakens Menschen bewegte in der 21. Woche 2018: Wahlbenachrichtigung, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Rückblick" erschien zuerst auf andreashaab-fotografie.blogspot.de